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Die Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt

Die Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt

Was ist eine Berufsunfähigkeits-Versicherung?

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) sichert dich ab, falls du aufgrund einer Erkrankung, Unfall oder einem nicht normalen Verfall deiner Gesundheit, nicht mehr in der Lage bist deinen Beruf ausreichend auszuüben. Versicherungsexperten und Verbraucherschutz sind sich einig, dass sie eine der wichtigsten Versicherungen ist – und jeder diese unbedingt haben sollte!

Jeder Vierte Akademiker wird berufsunfähig

Statistiken zufolge wird jeder vierte Akademiker im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig – wenigstens vorübergehend.

Dabei ist das individuelle Risiko abhängig von der beruflichen Tätigkeit, die ausgeübt wird. Körperlich belastende Jobs gehen intuitiv mit einer höheren Wahrscheinlichkeit einher, dass Verschleiß zu einer Berufsunfähigkeit führt, als bspw. Büro-Tätigkeiten. Doch die Zahlen belegen, dass auch gerade bei Arbeitnehmern ohne körperliche Belastung die Fallzahlen erheblich ansteigen. Grund dafür sind Stress und hohe psychische Anforderungen.

Über 50% der Fälle von Berufsunfähigkeit gehen inzwischen zurück auf psychische Erkrankungen/Nervenkrankheiten (u.a. Burnout, Depressionen, Schlaganfall) und Erkrankungen des Bewegungs- und Skelettapparats (u.a. Rücken, Gelenke). Die häufig höher geschätzten Unfälle liegen lediglich bei rund 10% der als Ursache zugrunde.

Mangelhafte Hilfe von der DRV

Von der Deutschen Rentenversicherung erhältst du nur unter bestimmten Bedingungen eine Leistung. Diese ist gestaffelt danach, wie lange du noch arbeiten kannst.

Dabei gelten Voraussetzungen – sowohl ob als auch in welchem Umfang du eine Leistung erhältst. So musst du mindestens 60 Monate im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in die DRV einbezahlt haben, ehe du überhaupt einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungs- oder gar Erwerbsunfähigkeitsrente hast.

Keine Berufsunfähigkeit, sondern Erwerbsunfähigkeit!

Hast du die formellen Notwendigkeiten erfüllt, dass du eine generelle Leistung erhalten darfst, prüft die DRV mehrere Dinge:

  • Kannst du eine andere Tätigkeit ausüben?
  • Wie lange kannst du noch arbeiten am Tag?

Für die DRV spielt es keine Rolle, über welche Qualifikation du in Form von Ausbildung, Studium, Erfahrung o.ä. verfügst! Wenn du statt deines erlernten Berufs eine andere Erwerbstätigkeit noch ausführen kannst, so bist du verpflichtet, dieser nachzugehen. Dies impliziert und definiert auch bereits der Begriff, welchen die DRV nutzt: Nicht etwa eine „Berufsunfähigkeit“, sondern „Erwerbsunfähigkeit“! Falls dies notwendig ist, erhältst du berufliche Umschulungen. Das Vorgehen wird dabei auch als abstrakte Verweisung bezeichnet und in der Realität begegnet dir hier folglich die erste Hürde: Irgendeine Tätigkeit, welche du mit nur ausreichend Umschulungen noch schaffen kannst, lässt sich nahezu immer finden!

Weiter wird von der DRV berücksichtig, wie lange du noch einem Erwerb nachgehen kannst. Wie viele Stunden sind für dich täglich noch möglich? Sind dir noch mindestens 6 Stunden Arbeit pro Tag möglich, so erhältst du keinerlei Leistung! Bei einem ausführbaren Pensum von 3-6 Stunden Arbeit pro Tag, unterliegst du einer sogenannten Erwerbsminderung. Dabei stet dir eine 50% Erwerbsunfähigkeitsrente zu. Erst ab unter 3 Stunden möglicher Erwerbsfähigkeit pro Tag steht dir die volle Rente zu – du bist erwerbsunfähig.

Zwischenfazit: Die Hürden ehe dir von der DRV eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente zugesprochen wird, sind enorm hoch. Solange du bspw. auch als promovierter Akademiker noch einer fachfremden Tätigkeit als Pförtner oder an einer Supermarkt-Kasse nachgehen könntest, bist du verpflichtet dies zu tun. Erst wenn du weniger als 3 Stunden überhaupt noch arbeiten kannst, giltst du als voll erwerbsunfähig.

Die Leistung reicht kaum aus!

Falls du tatsächlich Anspruch auf eine Leistung hast, musst du berücksichtigen, dass die Rente nicht ausreicht, um deinen Lebensstandard zu halten. Denn: Der Fall einer vollen Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass dir lediglich rund 30% deines letztens Gehalts (nach oben begrenzt) in Form einer Rente ausbezahlt werden.

Die Folge ist dabei nicht nur eine herbe Einschränkung der Lebensqualität während der Zeit bis zur Rente! Du zahlst auch kaum noch in das Rentensystem ein. Deine Rentenansprüche, die du in der DRV noch erwirbst, sind dementsprechend gering – insbesondere, wenn du in jungen Jahren erwerbsunfähig wirst. Selbst, wenn du aber daran gedacht hast, privat vorzusorgen, gelingt nur noch den wenigsten eine Aufbesserung der Rente! Da das verbleibende Budget i.d.R. kaum ausreicht, um private Altersvorsorge-Investments weiter zu bedienen, droht nach einem Leben am Existenz-Minimum häufig bis zum Renteneintritt dann mit Beginn des Ruhestands der Übergang in die Altersarmut!

Die private Berufsunfähigkeits-Absicherung

Eine private Berufsunfähigkeits-Absicherung ist bietet dir im Gegensatz zur DRV Flexibilität, eigenen Entscheidungs-Spielraum und verlangt weniger Hürden von dir auf dem Weg zur Auszahlung einer Leistung.

Absicherung von Beruf statt Erwerb!

Eine private Berufsunfähigkeits-Absicherung sichert deinen tatsächlichen Beruf ab bzw. dass du diesen noch ausüben kannst. Zwar gibt es hier Unterschiede bei den einzelnen Versicherern und deren Tarifen, doch zeichnet sich eine gute Berufsunfähigkeits-Absicherung u.a. dadurch aus, dass auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wird. Falls du durch eine Erkrankung oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sein solltest deine versicherte Tätigkeit auszuüben, so musst du keine fachfremden Aufgaben übernehmen.

Flexibilität und Entscheidungs-Option bei der BU-Rente

Während du bei der DRV an die Leistungshöhe des Staates gebunden bist, hast du bei einer privaten Vorsorge die nahezu freie Entscheidung, welche monatliche Rente, du im Falle einer Berufsunfähigkeit beziehen möchtest. Auch kannst du über Beitrags- und Leistungsdynamiken deine Rente noch vor äußeren Einflüssen, wie der Inflation schützen.

Gefährliche Hobbies erhöhen den Beitrag

Neben deinem Beruf, Alter und Gesundheitszustand werden auch deine Freizeitaktivitäten herangezogen, um bei Beantragung einer Berufsunfähigkeits-Absicherung deine Versicherbarkeit als auch den monatlichen Beitrag zu bewerten. Könnte dein Hobby eine Berufsunfähigkeit zur Folge haben, so kann dies negative Folgen für dich haben.

Falls du Extremsportarten wie Fallschirmspringen, Base Jumping, Free Climbing oder Apnoe-Tauchen ausübst musst du bspw. mit einer vollständigen Ablehnung durch die Gesellschaften rechnen. Andere Aktivitäten, die Unfälle oder Verletzungen zur Folge haben können, haben u.U. einen Risiko-Zuschlag zur Folge. Du wirst zwar versichert – doch wird dein Monatsbeitrag teurer. 

Wichtig ist dabei zu berücksichtigen, dass auch die Hobbies von verschiedenen Versicherern teils sehr differenziert betrachtet werden: Eine Entscheidung zu deinen Ungunsten bei einer Gesellschaft, kann deutlich weniger nachteilig bei einer anderen Gesellschaft ausfallen. Daher lohnt sich stets ein Vergleich und das Einholen von Angeboten bei mehreren Anbietern.

Die Anonyme Risikovoranfrage

Bei einer Berufsunfähigkeits-Absicherung handelt es sich um ein sogenanntes biometrisches Risiko-Produkt. Dies bedeutet auch, dass deine gesundheitlichen Daten beim Abschluss eine Rolle spielen. Beim Einholen von Angeboten für eine Berufsunfähigkeits-Absicherung musst du daher stets einen Fragebogen ausfüllen, der deinen aktuellen Gesundheits-Zustand sowie Vorerkrankungen in Erfahrung bringt. Du bist hierbei zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet! Ein Verschweigen von relevanten Informationen kann zu einem Verlust des Versicherungs-Schutzes führen bzw. kann die Versicherung sich das Recht einräumen, dir eine Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit zu verweigern.

Dabei gilt äußerste Vorsicht! Sind deine Daten erstmal im System der Gesellschaft erfasst, stehen diese u.U. nicht nur dem vorliegenden Anbieter zur Verfügung! Die Informationen können in das sog. HIS gelangen. Dabei handelt es sich um das "Hinweis- und Informations-System" bzw. die zentrale Datei, in welcher alle Versicherer Daten über dich als Kund:in (inkl. deiner Vorerkrankungen) abfragen können.

Bezogen auf die Praxis kann dies besonders dann problematisch werden, wenn der von dir zuerst angefragte Versicherer dich nur mit einem Ausschluss annimmt – oder gar ablehnt. Nur logisch ist in diesem Fall im nächsten Schritt die Anfrage bei einer anderen Gesellschaft. Da diese allerdings ebenfalls die Informationen zu deiner Gesundheit kennt, bist du schlimmstenfalls für alle Versicherer am Markt bereits vorbelastet. Bereits beim Beantworten der Gesundheitsfragen musst du zudem schon offenbaren, dass du ein anderes Angebot zu erschwerten Bedingungen nur erhalten hast.

Um dies zu verhindern, sollte im Vorfeld einer Berufsunfähigkeits-Absicherung eine anonyme Risikovoranfrage durchgeführt werden. Dabei werden deine Gesundheits-Daten vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet – doch ohne Angaben zu deiner Identität. Leidglich das Geburtsdatum muss preisgegeben werden. Dieser verblindete Fall kann anschließend an die Stellen zur Risiko-Bewertung bei den einzelnen Versicherern gesendet werden. Finanzberatungen verfügen dazu über technische Schnittstellen, mit welchen i.d.R. dutzende Gesellschaften simultan angefragt werden können. Abhängig von deinen Daten sind noch Rückfragen möglich und die Bitte um Arztberichte oder das Ausfüllen von Zusatzfragebögen. Auch diese Personalien werden allerdings nur geschwärzt bzw. ohne Informationen nachgereicht, welche Rückschlüsse auf deine Identität zulassen.

Jede Versicherung gibt im Anschluss ein Votum ab, wie über den Fall bei einer Einreichung entschieden würde. Dieses Votum ist i.d.R. bindend für einen gewissen Zeitraum. Auf Basis der vorliegenden Entscheidungen der einzelnen Gesellschaften, kannst du folgend das für dich beste und umfangreiche auswählen und den Antrag dann personalisiert und mit ungeschwärzten Berichten einreichen.

Fordere deine Krankenakte an!

Die Gesundheitsfragen, die du im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Versicherung beantworten musst, beziehen sich i.d.R. auf die letzten 5 Jahre vor der Antragstellung im Bereich von Erkrankungen und Untersuchungen. Bei der Prüfung von stationären Klinik-Aufenthalten werden die letzten 10 Jahre berücksichtigt.

Wenn du die Gesundheitsfragen der Versicherung beantwortest, musst du dies wahrheitsgemäß tun. In deinem eigenen Interesse sollten sich deine Angaben zudem unbedingt mit den Informationen decken, welche in deiner Krankenakte erfasst sind. Die genannte Akte wird von deinem Krankenversicherer geführt und enthält alle Arztbesuche, Diagnosen und Therapien, bei welchen deine Gesundheitskarte eingelesen wurde.

Hier wird im Fall, dass ein Leistungsanspruch von dir geprüft wird, auch der Versicherer deine Informationen u.U. validieren. Sollten dabei Vorerkrankungen oder Angaben zu Tage treten, die du bewusst oder unbewusst bei der Antragstellung verschwiegen hast, kann der Versicherer dir schlimmstenfalls die Leistung verweigern. Bedenke, dass die Experten der Versicherungsgesellschaft ein Interesse haben Gründe zu finden, die gegen eine Leistungspflicht sprechen – und dementsprechend auch gründlich arbeiten!

Da meist niemand genau weiß, was wirklich in der eigenen Krankenakte gespeichert ist, solltest du zur Beantwortung deiner Gesundheitsfragen stets Einsicht nehmen. Nicht zuletzt zeigt die Erfahrung auch, dass hier immer wieder Diagnosen o.ä. zu finden sind, die evtl. nicht korrekt sind. Die Gründe sind vielfältig: So kann ein Arzt bspw. eine pro forma Verdachtsdiagnose erfasst haben, um eine bestimmte Diagnostik vor deiner Krankenkasse begründen zu können. Aber auch eine „Gefälligkeits-Diagnose“ für eine Krankschreibung in der Vergangenheit kann hier später Fragen aufwerfen.

Im Falle einer Leistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt kann es dir passieren, dass ein Gegenbeweis bzw. die Korrektur einer falschen Diagnose nicht mehr möglich ist! Sicher bist du folglich nur, wenn du solche Ungereimtheiten im Vorhinein ausräumst und – falls notwendig – bei nochmaligen Arztbesuchen dir ein Attest anfertigen lässt.

Wie sollte eine Berufsunfähigkeits-Absicherung aussehen?

Der große Pluspunkt der privaten Berufsunfähigkeits-Absicherung ist die Möglichkeit der individuellen Ausgestaltung! Während du bei der DRV bspw. an die Leistungshöhe gebunden bist, die der Gesetzgeber bestimmt, kannst du bei einer privaten Berufsunfähigkeits-Absicherung relativ frei entscheiden, wie hoch die Rente sein muss, die du später erhalten möchtest. Auch in Bezug auf die Laufzeit und der Kombination mit anderen Vorsorge-Produkten oder der Hereinnahme von Bausteinen hast du Spielraum.

Wie viel Rente sollte ich absichern?

Falls eine Berufsunfähigkeit eintritt, sollte dir Rente ausreichend sein, damit du laufende Kosten noch decken kannst bzw. du deinen Lebensstandard nicht zu stark einschränken musst. Wie hoch die Rente sein muss, kannst du folglich anhand einer Aufstellung deiner essentiellen Ausgaben grob abschätzen. Versicherungs-Experten als auch der Verbraucherschutz empfehlen als Richtwert, dass die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente ca. 80% des aktuellen Nettoeinkommens betragen sollte.

Hinweis: Bei der Absicherungshöhe ist dabei zu beachten, dass eine eintretende Berufsunfähigkeit zu keiner Bereicherung führen darf. Daher wird deine gewünschte Rente im Vorfeld des Versicherungs-Antrags mit deinem Gehalt abgeglichen und auf finanzielle Angemessenheit geprüft. Zudem gelten häufig auch Obergrenzen, die grundsätzlich nicht überschritten werden darf.

Nachversicherungsgarantie nicht vergessen!

Wenn sich deine Lebensumstände ändern bspw. durch die Geburt eines Kindes, eine Immobilienfinanzierung oder ein höherer Lebensstandard nach einer Beförderung, dann solltest du deine Berufsunfähigkeitsrente unbedingt anpassen. Dazu gestehen gute Versicherer dir eine sog. Nachversicherungsgarantie zu. Diese kann entweder ereignisunabhängig sein (meist in der Startphase) oder gebunden an eine Finanz- oder Lebensveränderung.

Beitrags- und Leistungsdynamik berücksichtigen!

Im Rahmen deiner Berufsunfähigkeits-Absicherung kannst du zwei Arten von Dynamiken in deinen Vertrag vereinbaren. Dabei handelt es sich zum einen um eine Beitragsdynamik und andererseits um eine Leistungsdynamik.

Im Zuge der Beitragsdynamik erhöht sich dein laufender Monatsbeitrag jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz. Möglich sind dabei i.d.R. bis zu 10% Steigerung. Um diesen Prozentsatz erhöht sich folglich jährlich auch deine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Durch die Steigerung von Beitrag und Rente soll u.a. ermöglicht werden die Inflation auszugleichen – und zwar bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Tritt der Fall ein, dass du nicht mehr arbeiten kannst, wird der dann erreichte Rentenwert deine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Ein sinnvoller Wert für die Beitragsdynamik sind passend zur Inflationsrate somit 2-3%. Solltest du mit einem jährlich steigenden Gehalt rechnen, kann aber auch mehr sinnvoll sein, damit auf diesem Wege die Rente auch mit dem Ziel mithält ca. 80% deines Nettoverdienstes abzusichern.

Die Leistungsdynamik meint eine jährliche Steigerung deiner Berufsunfähigkeitsrente nachdem eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist und ab dem Moment, wenn du eine Leistung beziehst. Das Ziel besteht darin, die Inflation auszugleichen. So kann eine frühe Berufsunfähigkeit zu einem hohen Risiko führen, dass dein Lebensstandard erheblich sinkt – falls deine monatlichen Berufsunfähigkeitsbezüge u.U. dann 30 Jahre ohne Ausgleich dem Kaufkraftverlust unterliegen. Sinnvollerweise sollte dein Vertrag also auch hier eine Dynamik von 2-3% beinhalten.

Wie lange sollte die Vertragslaufzeit sein?

Die Laufzeit deiner Berufsunfähigkeits-Absicherung ist ein entscheidender Faktor für den monatlichen Preis. Dennoch solltest du hier nicht unter dein persönliches Renteneintrittsalter versichern. Während in mittlerem Alter häufig die neurologischen und psychischen Erkrankungen eine wichtige Rolle spielen, nehmen mit zunehmendem Alter die Erkrankungen am Bewegungs- und Skelettapparat sowie Herz-Kreislauferkrankungen zu.

Dranbleiben bei Rückstellung!

Je nachdem, was sich in deiner Krankengeschichte findet, kann es passieren, dass du deine Berufsunfähigkeits-Absicherung nicht auf Anhieb oder nicht den vollumfänglichen Schutz versichert bekommst. Hier gilt: Dran bleiben! Wenn eine vorliegende Diagnose oder laufende Behandlung keinen absoluten Ausschluss zur Folge hat, begegnet dir häufig eine sog. Rückstellung. Dabei wird dir das Recht eingeräumt nach einer vorgegebenen Wartezeit deinen vollständigen Antrag oder eine partielle Ablehnungsklausel erneut zur Prüfung einzureichen. Eine Annahme oder eine Vervollständigung deines Schutzes ist dann noch möglich. Vereinbare in diesem Fall idealerweise einen Zukunfts-Termin oder eine erneute Besprechung mit deinem Berater.

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