Ratgeber

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Benefit für Praxen & Kliniken

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Benefit für Praxen & Kliniken

Betriebliche Altersvorsorge als Benefit zur Mitarbeiterbindung in Praxen und Kliniken

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist der Sammelbegriff für alle vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen zur Alterssicherung der Arbeitnehmer. Sie ergänzt die gesetzliche Rente als zweite Säule des deutschen Altersversorgungssystems. Typische Durchführungswege sind dabei direkte Versorgungszusagen des Arbeitgebers, die betriebsinterne Rückstellungen erfordern (Direktzusage), sowie externe Versorgungseinrichtungen wie Unterstützungskassen, Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Anbieterseitig schließen Praxisinhaber meist eine Direktversicherung (Lebens- oder Rentenversicherung) ab, die der versorgten Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter und ggf. deren Hinterbliebenen eine Betriebsrente zusagt. Große Kliniken nutzen zusätzlich manchmal die klassische Direktzusage oder Unterstützungskassen. Praktisch kann die bAV somit ganz unterschiedlich finanziert werden – etwa allein durch Arbeitgeberbeiträge, allein durch Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer oder durch eine Mischfinanzierung.

Eine gute bAV schafft für Beschäftigte einen langfristigen Zusatzbaustein der Altersvorsorge. Neben der späteren Betriebsrente profitieren Mitarbeitende dabei vor allem von Steuervorteilen und geringeren Sozialabgaben im Einzahlungszeitraum. So sind Beiträge bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei – für 2025 etwa bis 3.864 € jährlich (322 € monatlich). Außerdem ist ein Höchstbetrag von 8 % der BBG (2025: 7.728 € jährlich) steuerfrei. Entsprechend sinkt das zu versteuernde Einkommen beim Mitarbeiter, und die Rentenbeiträge werden erst im Alter (in der Regel dann niedriger besteuert) erhoben. In einer Beispielrechnung spart ein durchschnittlicher Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung einen hohen dreistelligen Eurobetrag pro Jahr an Steuern und Sozialabgaben, trägt aber netto nur einen Bruchteil ins Vorsorgekonto ein.

Relevanz der Mitarbeiterbindung im Gesundheitswesen

Gerade Pflegekräfte und ärztliches Personal sind in Kliniken und Praxen heutzutage sehr nachgefragt. Fachkräftemangel und hohe Fluktuation machen eine gute Bindung der Mitarbeitenden entscheidend: Gelingt es nicht, erfahrenes Personal langfristig zu halten, leidet die Kontinuität und Qualität der Patientenversorgung, und es entstehen hohe Kosten für Recruiting und Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Studien zeigen alarmierende Werte: Etwa ein Drittel der Pflegekräfte plant, im nächsten Jahr den Arbeitgeber zu wechseln, und bis 2025 könnten rund 420.000 Fachkräfte im Pflegebereich fehlen. Eine hohe Mitarbeiterbindung sichert dagegen Kontinuität in der Betreuung, steigert Zufriedenheit und Teamgeist und senkt Fehlzeiten. Betriebliche Altersvorsorge zählt dabei zu den konkreten Benefits, mit denen Arbeitgeber in der Pflege- und Gesundheitsbranche punkten können.

Vorteile der bAV für Arbeitnehmer

Für die Mitarbeitenden – hier insbesondere Pflegepersonal, MFAs und Ärzte in Anstellung – bietet die bAV mehrere Vorteile:

  • Finanzielle Zusatzrente: Durch die bAV können Mitarbeiter ein zusätzliches Altersruhegeld aufbauen, das die gesetzliche Rente ergänzt. Insbesondere bei niedrigen Einkommen im Gesundheitswesen ist dieser Baustein wichtig, um später Versorgungs­lücken zu vermeiden.
  • Steuer- und Sozialabgabenvorteile: Bei einer Entgeltumwandlung werden Einzahlungen bis zu 4 % der BBG von den Sozialabgaben befreit (Beispiel 2025: 3.864 € Jahresbeitrag), und bis zu 8 % der BBG (7.728 € jährlich) steuerfrei gestellt. Das bedeutet, die Belastung im Erwerbsleben ist deutlich geringer als der spätere Rentenbezug. Über die Laufzeit summieren sich diese Ersparnisse erheblich – ein Modellrechung zeigt, dass ein Normalverdiener bei einer Einzahlung von z.B. 180 € monatlich netto nur etwa 98 € „kostet“, aber 180 € monatlich als Rente aufbaut, da er rund 82 € Steuern/Abgaben spart.
  • Familien- und Berufsunfähigkeitsschutz: Viele bAV-Verträge beinhalten heute auch Optionen für Hinterbliebenenversorgung oder Absicherung im Pflege- bzw. Berufsunfähigkeitsfall. Solche Zusatzbausteine erhöhen die Absicherung im Krankheitsfall und bei Tod und sind für Familien im Gesundheitswesen besonders wertvoll. Arbeitgeber können hier durch Arbeitgeberbeiträge zusätzlichen Schutz bieten – dies erhöht die Attraktivität der Vorsorgeangebote insgesamt.
  • Arbeitgeberanteile und Tarifanbindung: In einigen Bereichen der Gesundheitsbranche sind Arbeitgeber sogar laut Tarifvertrag verpflichtet, die bAV zu unterstützen. Beispielsweise sieht der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte vor, dass die Ärzte einen Arbeitgeberanteil zur bAV der MFA leisten. Damit wird in der Praxis schon ein Teil des Vorsorgebeitrags vom Arbeitgeber übernommen, was den Nutzen für die Beschäftigten weiter steigert.

Insgesamt gilt: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, der vom ersten Gehalt an in die bAV einzahlt (z.B. per Entgeltumwandlung oder Zuschuss des Arbeitgebers), profitiert von spürbar höheren Auszahlungen im Alter bei relativ geringem Nettoaufwand heute. Viele Angestellte im Gesundheitswesen würden eine solche Altersvorsorge als wichtigen Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers ansehen.

Vorteile der bAV für Arbeitgeber

Auch für Praxisinhaber und Klinikleitungen lohnt sich die Investition in eine attraktive bAV: Sie ist ein starker Anreiz zur Mitarbeiterbindung und steigert die Arbeitgeberattraktivität. Wichtige Vorteile für den Betrieb sind unter anderem:

  • Höhere Mitarbeiterloyalität und geringere Fluktuation: Indem Sie als Arbeitgeber langfristig in die Altersvorsorge Ihrer Belegschaft investieren, senden Sie ein Signal der Wertschätzung. Zufriedene Mitarbeiter, die sich abgesichert fühlen, bleiben erfahrungsgemäß länger im Unternehmen. Studien und Experten attestieren der bAV einen signifikanten Bindungseffekt: In einer aktuellen Umfrage gaben 50 % der Beschäftigten an, dass die betriebliche Altersvorsorge ein zentraler Grund ist, bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben. Unternehmen berichten allgemein von höherer Mitarbeitermotivation und geringerer Kündigungsrate, wenn ein modernes Vorsorgeangebot besteht.
  • Wettbewerbsvorteil im Fachkräftemarkt: In Zeiten des Fachkräftemangels können Sie sich durch Zusatzleistungen wie eine betriebliche Altersvorsorge von anderen Arbeitgebern abheben. Laut Branchenanalysen setzen viele Mittelständler gezielt auf bAV, um neue Talente zu gewinnen und im Unternehmen zu halten. Ein gut kommuniziertes bAV-Angebot wird von potenziellen Bewerbern als „Plus“ wahrgenommen, weil es die langfristige Planungssicherheit stärkt.
  • Image- und Arbeitgebermarke stärken: Firmen, die bAV anbieten, gelten als fürsorglich und verantwortungsbewusst. Gerade in der Gesundheitsbranche, wo das Image des Unternehmens oft mit der Fürsorge verbunden wird, verbessert ein solides bAV-Angebot die Außendarstellung. Ein Arbeitgeber, der die Zukunft seiner Mitarbeiter aktiv mitplant, wird als „zukunftsorientiert“ und employeefriendly wahrgenommen. Dies zahlt langfristig auf die Arbeitgebermarke ein.
  • Ausgleich niedriger Löhne: Viele Praxisinhaber beklagen, dass sie nicht so hohe Löhne zahlen können wie Großkonzerne. Mit einer bAV können Sie diesen Nachteil etwas kompensieren: Ein relativer kleiner zusätzlicher Beitrag des Arbeitgebers schafft für den Mitarbeiter oft einen großen Mehrwert im Alter. So lassen sich geringe Lohnspielräume teilweiser ausgleichen, ohne sofort spürbare Cash-Aufwendungen beim Gehalt zu verursachen.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Arbeitgeberbeiträge zur bAV sind als Betriebsausgaben absetzbar. Innerhalb der Freibeträge nach § 3 Nr. 63 EStG (8 % BBG steuerfrei) können sie die Finanzierungsgrundlage für die Betriebsrenten gestalten. Zudem profitieren Sie selbst von den gleichen Sozialversicherungsbefreiungen wie die Mitarbeiter (SV-Abgabeersparnisse bei Entgeltumwandlung).

Durch diese Effekte reduziert die bAV indirekt Kosten (z. B. für Recruiting neuer Kräfte) und führt zu stabileren Teams. Branchenexperten halten die bAV daher für einen „wichtigen Baustein in der Mitarbeiterbindung“, von dem Arbeitgeber langfristig profitieren.

Gesetzliche Rahmenbedingungen, insbesondere BRSG

In Deutschland ist die bAV stark reguliert. Entscheidend sind vor allem das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und das Einkommensteuergesetz (EStG). Wichtige aktuelle Regelungen sind:

  • Freibeträge für Beiträge (§ 3 Nr. 63 EStG): Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG, 2018 in Kraft) gelten höhere steuerliche Freibeträge. Beiträge des Arbeitgebers zu Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind bis zu 8 % der BBG West steuerfrei (für 2025: 7.728 € jährlich). Sozialversicherungsfrei sind bis zu 4 % der BBG (2025: 3.864 €). So bleibt ein großer Teil der Vorsorgebeiträge von Steuern und Abgaben unberührt.
  • Arbeitgeberzuschuss (BetrAVG § 1a i.d.F. BRSG): Durch das BRSG wurde für neu abzuschließende bAV-Verträge (seit 2019) ein Pflichtzuschuss eingeführt. Demnach muss der Arbeitgeber für jedes Jahr Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags leisten, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. (Ab 2022 wurde dieser Zuschuss auch für Bestandsverträge vielerorts verbindlich.) Dieser Mechanismus stellt sicher, dass der Arbeitgeber einen Teil seiner SV-Ersparnis an die Mitarbeitenden weitergibt.
  • Portabilitätsrecht (§ 1 b BetrAVG): Arbeitnehmer, die das Unternehmen wechseln, können ihren bAV-Anwartschaftswert mitnehmen. Der neue Arbeitgeber kann die bestehende Vorsorge fortführen oder den Übertragungswert auszahlen.
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Gerade in Kliniken und großen Einrichtungen kommen oft tarifliche Regelungen zum Tragen. Öffentliche Arbeitgeber etwa haben einen „Tarifvertrag Altersversorgung“, der über Zusatzversorgungssysteme (z.B. VBL oder KZVK) die Betriebsrente steuert. Arbeitgeber sollten prüfen, welche tariflichen Zusatzversorgungssysteme oder Betriebsvereinbarungen für Pflege- und Ärztepersonal gelten. In vielen Fällen ist ein genereller Anspruch auf bAV – etwa als Teil des Gesamtvergütungspakets – im Arbeitsvertrag oder Tarif verankert.

In der Praxis bedeutet das: Solche gesetzlichen Rahmenvorgaben sollten Arbeitgeber nutzen und einhalten. Die Freibeträge maximieren die steuerlichen Vorteile für beide Seiten, und der Arbeitgeberzuschuss sichert den Mitarbeitern unmittelbare Vorteile. Wer diese Regelungen geschickt einsetzt und kommuniziert, kann die bAV besonders attraktiv gestalten.

Umsetzungsmöglichkeiten der bAV in Praxen und Kliniken

Für die konkrete Ausgestaltung der bAV gibt es in Deutschland fünf klassische Durchführungswege:

  • Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter eine Betriebsrente zu und bildet dafür Rückstellungen. Die Leistungen werden direkt aus Firmenmitteln (ggf. durch Rückdeckungsversicherung) finanziert.
  • Unterstützungskasse: Eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung mit Sondervermögen, meist für höhere Einkommen. Die Mitarbeiter haben keinen unmittelbaren Rechtsanspruch, und die Kasse zahlt später aus Mitteln (evtl. Rückdeckungsversicherung).
  • Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt für den Mitarbeiter eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Rente wird dann von der Versicherungsgesellschaft bezahlt. Dieser Weg ist insbesondere für Arztpraxen oft der praktikabelste, da er administrativ wenig Aufwand bedeutet.
  • Pensionskasse: Eine selbstständige Versicherungsgesellschaft, die die Betriebsrente auszahlt. Die Mitarbeiter erwerben hier einen Rechtsanspruch auf Leistungen.
  • Pensionsfonds: Ebenfalls eine externe Versorgungseinrichtung; er erlaubt in der Kapitalanlage höhere Aktienquoten und ist steuerlich wie die Pensionskasse behandelt.

Gerade in kleinen bis mittleren Praxen sind meist versicherungsförmige Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse) üblich, weil sie rechtssicher und klar kalkulierbar sind. Große Kliniken nutzen dagegen häufig auch die Direktzusage (Bilanzrückstellungen) und in Einzelfällen Unterstützungskassen. In allen Fällen gilt: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge können kombiniert werden – z.B. via Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Gehalts sozialversicherungsfrei umgewandelt wird.

Zur praktischen Umsetzung sollten Praxisinhaber und Klinikleitungen folgende Aspekte beachten: Die Wahl des Durchführungsweges hängt von Unternehmensgröße, Bilanzsituation und Personalstruktur ab. Vielfach wird bei Ärztenetzwerken und Kliniken eine Einbindung in bestehende Versorgungswerke (z.B. Ärzte-Pensionskassen oder kirchliche Zusatzversorgung) geprüft. Wichtig ist auch, dass die Formalien stimmen: Die bAV-Zusage sollte schriftlich fixiert sein – z.B. über einen Zusatzvertrag oder Tarifvertrag – und das Finanzierungsmodell klar geregelt.

Erfolgsbeispiele und bewährte Praxisansätze

Praxisberichte und Studien verdeutlichen die Erfolge der bAV als Bindungsinstrument: So zeigte die Studie „Future of Pensions“, dass 37 % der Beschäftigten angaben, sie hätten sich wegen der betrieblichen Altersversorgung für ihren Arbeitgeber entschieden – und 50 % nannten die bAV als zentralen Grund, bei ihrem bisherigen Arbeitgeber zu bleiben. Diese Zahlen unterstreichen, wie stark die bAV die Arbeitgeberwahl und Loyalität beeinflusst.

Konkrete Praxisbeispiele: In niedergelassenen Arztpraxen werden bAV-Angebote häufig explizit im Recruiting hervorgehoben. Praxisinhaber werben etwa in Stellenanzeigen damit, dass sie ihren MFAs und angestellten Ärzten eine bAV anbieten – gerade für Mitarbeiter in unteren Einkommensgruppen kann das ein entscheidendes Motivationsmerkmal sein. In vielen Fällen schieben sich Ärzte sogar privat höhere bAV-Beiträge in der Praxis zu, um den MFA-Vertrag zu fördern. Da bereits ein geringer eigener Beitrag des Arbeitgebers (z.B. 20–30 € monatlich) durch die steuerlichen Effekte einen deutlichen Rentenaufschub bewirken kann, zahlt sich dies in Form von stärkerer Mitarbeiterbindung aus.

Auch Kliniken und Krankenhausverbünde setzen zunehmend auf die „Klinikrente“ als Benefit: Neben klassischen Anbietern wie der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) lancieren Versicherer branchenspezifische Tarife, die bAV, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz kombinieren. Praxisempfehlungen betonen, dass Arbeitgeber ihre Belegschaft aktiv über die Angebote informieren müssen. Durch aktive Kommunikation (z.B. Informationsveranstaltungen, Intranet-Artikel, persönliche Beratungsgespräche) zeigen Führungskräfte, dass ihnen die Zukunft der Mitarbeiter wichtig ist.

Handlungsempfehlungen für Praxisinhaber und Klinikleitungen

  1. bAV offensiv als Benefit kommunizieren: Bringen Sie die Betriebsrente früh ins Gespräch – z. B. schon in Stellenanzeigen oder Vorstellungsgesprächen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie in die Alterssicherung Ihrer Beschäftigten investieren. Studien betonen, dass eine aktive Kommunikation das Vertrauen stärkt und die Bindung fördert.
  2. Passendes Modell wählen: Prüfen Sie, welcher Durchführungsweg zu Ihnen passt. Praxisärzte setzten oft auf Direktversicherungen oder Pensionskassen, während Klinikleitungen bei größeren Personalbeständen auch Pensionsfonds oder Direktzusagen in Erwägung ziehen. Lassen Sie sich dabei fachlich beraten – z. B. durch Steuerberater oder bAV-Spezialisten –, um die Bilanz- und Steuerfolgen zu klären.
  3. Gesetzliche Förderungen nutzen: Achten Sie darauf, die Freibeträge nach § 3 Nr. 63 EStG auszunutzen. Planen Sie die Höhe der Entgeltumwandlung so, dass Beiträge möglichst steuer- und abgabenfrei fließen. Setzen Sie in jedem Fall den Arbeitgeberzuschuss (15 % bei Direktversicherung/Pensionskasse/-fonds) um, um das Angebot für die Mitarbeitenden zu optimieren.
  4. Tarif- und Betriebsvereinbarungen prüfen: Informieren Sie sich, ob es für Ihr Personal spezielle Regelungen gibt (z. B. TV Ärzte, TVöD-Pflege). In vielen Fällen bestehen bereits Zusatzversorgungssysteme (KZVK/VBL) mit eigenen Beiträgen. Nutzen Sie diese Strukturen oder vereinbaren Sie ergänzende Betriebsvereinbarungen, damit die bAV gerecht und transparent abläuft.
  5. Langfristig denken: Binden Sie die bAV in Ihre Personalstrategie ein. Richten Sie regelmäßige Informationen ein (Mitarbeiter-Newsletter, Jahresgespräche), damit Angestellte die Vorteile kennen und verstehen. Erwägen Sie auch, Beiträge anzupassen, wenn Sie Liquidität dafür haben. Mitarbeiter, die ihre bAV kontinuierlich aufbauen, bleiben Ihrem Unternehmen meist treu.

Durch diese Maßnahmen kann die betriebliche Altersvorsorge zu einem nachhaltigen Baustein der Mitarbeiterbindung in Praxen und Kliniken werden. Arbeitgeber zeigen damit, dass sie die Zukunft und den Lebensabend ihrer Mitarbeiter ernst nehmen – ein Signal, das in den anspruchsvollen Pflege- und Arztberufen hoch geschätzt wird.

Weiterlesen

Weitere Ratgeber dieser Kategorie.

Nichts gefunden.
Let’s build your vision together.

Sie benötigen Expertenrat? Kontaktieren Sie uns für  ein unverbindliches Erstgespräch.