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Ärzte gehören wie Apotheker, Steuerberater oder auch Notare zu den sogenannten verkammerten Berufsständen. Diese verfügen über eigene Versorgungswerke, welche analog der staatlichen deutschen Rentenversicherung bspw. die Vorsorge im Ruhestand oder im Fall der Berufsunfähigkeit übernehmen. Derzeit existieren bundesweit 89 dieser Einrichtungen – davon sind 18 auf Medizinerausgerichtet. Als rechtlich eigenständig arbeitende Institutionen unterscheiden sich die genauen Leistungen und Vereinbarungen, die die einzelnenVersorgungswerke dir bieten.
Grundsätzlich bist du als angestellter Arzt, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) abgesichert. Als Mediziner gilt für dich mit dem Antritt deiner praktizierenden Stelle allerdings auch die Beitragspflicht im ärztlichen Versorgungswerk. Bei welcher der Institutionen du Mitglied werden musst, hängt vom Standort deiner Arbeitsstelle ab.
Gut zu wissen: Um eine gleichzeitige Beitragszahlung an sowohl DRV als auch Ärztliches Versorgungswerk zu vermeiden, kannst du dich aus dem gesetzlichen System abmelden und u.U. sogar deine bereits eibezahlten Beiträge zurückerstatten lassen – im Gegenzug für den Verzicht auf deine bis dato erworbenen Privilegien.
Das System der Deutschen Rentenversicherung steht vor einer ungewissen Zukunft. Eine Herausforderung ist insbesondere der demografische Wandel.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) basiert auf einem sogenannten Umlage-Verfahren. Dabei kommen stets die aktuell beitragspflichtigen Arbeitnehmer für die Versorgung der aktuellenRentner-Generation auf. Das Geld, welches von deinem Brutto-Lohn einbehalten wird, wird sofort genutzt. Man spricht daher auch von einem sogenannten Generationen-Vertrag. Im Gegenzug für deine persönliche Leistung für das Deutsche Rentensystem verdienst folgend auch du einen Anspruch auf Bezüge im Ruhestand – finanziert von der dann arbeitenden Generation. Wie hoch die individuellen Bezüge aus der Rentenkasse sind, wird anhand einer Rentenformel kalkuliert, die deine Lebensarbeitszeit und die Summe deiner Einzahlungen in sog. Rentenpunkte übersetzt. Je höher dein Score, desto mehr Rente erhältst du!
Ein Nachteil des gesetzlichen Renten-Systems liegt bereits im Konzept an sich. Durch die direkte Mittelverwendung existiert keine Möglichkeit Rendite zu erwirtschaften, die das Budget der Rentenkasse und damit auch die Renten steigern könnten. Eine echte Herausforderung und ein langfristiges Problem für die gesamte Stabilität des Systems ist bedingt durch den demografischen Wandel. Die deutsche Bevölkerung wird bekanntermaßen immer älter. Während vor rund zwanzig Jahren beim Blick auf die Altersverteilung noch korrekt von einer Bevölkerungs-Pyramide gesprochen werden konnte, spiegelt die Metapher schon heute kaum noch die Realität wider. Das einstmalige Fundament der Pyramide, bestehend aus Kindern und jungen Erwachsenen, hat sich zunehmend in das mittlere Alter entwickelt. Gleichzeitig gab es in den letzten Jahrzenten immer weniger Nachwuchs.
In den nächsten Jahrzenten wird sich die Altersverteilung dadurch hinzu einem Bild verändern, welches umgangssprachlichen auch häufig als „Dönerspieß-“oder „Zuckerwatte-Modell“ bezeichnet wird. Der langfristige Fall könnte sogar eine Form der umgekehrten Pyramide werden. Konkret bedeutet dies für die Finanzierung der Rentenkasse, dass immer weniger Erwerbstätige stetig eine größere Zahl an Rentnern tragen müssen. Galt einst noch das Verhältnis, dass ca. 2-3 Beitragszahler für einen Ruheständler aufkamen, wird das Verhältnis spätestens mittelfristig u.U. bei eins zu eins liegen – deine Bezüge müssten von einer einzigen Person aufgebracht werden.
Das gesetzliche Rentensystem steht damit – sollte es keine entscheidenden demografischen Gegenbewegungen geben – langfristig vor dem Kollaps. In Sicht sind ausreichende Steigerungen der Geburtenrate allerdings nicht. Und auch ein großer Zuzug von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland, welcher nicht nur den Arbeitskräfte-Mangel, sondern auch das Rentensystem stabilisieren soll, ist der Politik bisher nicht im notwendigen Maß gelungen. Die einzige Option das Funktionieren der DRV zu gewährleisten, wird daher in der Herabsetzung der Leistungen im Rentenbezug liegen. Eine von mehreren Optionen, die dabei regelmäßig Einzug in die parlamentarische Debatte nimmt und von Gewerkschaften und Arbeitgeber-Verbänden kontrovers diskutiert wird, ist die Anhebung des Renteneintrittsalters. Bereits im Jahr 2021 wurde die Rente mit 70 ins Gespräch gebracht. Weitere Möglichkeiten, wie eine große Reform hin zu einer Rentenkasse, die am Kapitalmarkt arbeiten und Gewinne erzielen könnte, stecken noch in der Ideenphase.
Im Unterschied zum reinen Umlage-Verfahren der DRV und dem damit verbundenen Erwerb von Rentenansprüchen, arbeiten die ärztlichen Versorgungswerke häufig mit einem Hybrid-Modell, bestehend aus sowohl Umlage-Methode als auch kapitalgedecktem Verfahren.
Das Umlage-Verfahren sichert im ÄVW so u.a. Verbindlichkeiten wie Berufsunfähigkeits-Renten ab. Dabei profitieren die Versorgungswerke davon, dass diese Auszahlungs-Verbindlichkeiten meist überschaubar sind – durch u.a. eine sehr niedrige Arbeitslosen-Quote unter Ärzten. Gleichzeitig sind die durchschnittlichen Einzahlungen eines Arztes in das ÄVW meist höher als die eines Arbeitnehmers in der DRV. In der Folge ist das Umlage-Verfahren im ÄVW stabiler aufgestellt.
Im Rahmen des Kapitaldeckungs-Verfahrens kommt ein großer Teil der Beiträge, die von der aktuell praktizierenden Ärzte-Generation erhoben werden, auch derselben Generation später wieder zugute – als Altersbezug, wenn diese selbst das Ruhestands-Alter erreicht hat. Das Timing in dieser Mittelverwendung ermöglicht dabei dieselben Vorteile, wie sie auch bei einer privaten Altersvorsorge zu finden sind: Das Kapital kann bis zu seiner Verwendung gewinnbringend angelegt werden.
Bei der Auswahl der Investments gibt das ärztliche Versorgungswerk Sicherheit den Vorzug vor Rendite-Chancen. Den Großteil des Portfolios bilden daher i.d.R. festverzinsliche Wertpapiere. Abhängig ist die Höhe deiner Bezüge zwar auch von den individuellen Erfolgen der einzelnen Versorgungswerke. Unterm Strich erreicht das Verfahren des ärztlichen Versorgungswerks aber so ein Plus von rund 25% - 50% gegenüber den Renten der DRV bei sonst gleichen Bedingungen.
Achtung: Die Zahlen bestätigen die Attraktivität des ärztlichen Versorgungswerk gegenüber der DRV. Dennoch kann auch das Versorgungswerk nicht mehr als eine Grund-Rente leisten. Insbesondere unter Berücksichtigung von Inflation bleibt i.d.R. eine große Rentenlücke bestehen und ein Erreichen oder Halten des gewünschten Lebens-Standard im Alter ist meist nicht möglich. Eine individuelle private Vorsorge ist auch für Mediziner somit unerlässlich!
Auch im Bereich der Erwerbsunfähigkeit bietet das ärztliche Versorgungswerk andere Bedingungen als die DRV. Die Regularien für den Fall, dass du nicht mehr arbeiten kannst, sind in einem Punkt besser – nämlich in Bezug auf das Risiko, dass du auf andere Tätigkeiten verwiesen werden könntest, die nicht deinem erlernten Beruf bzw. Fachwissen entsprechen.
Bist du aufgrund von Unfall oder Erkrankung plötzlich nicht mehr in der Lage als Arzt zu praktizieren wird bei der Prüfung noch möglicher ausführbarer Tätigkeiten vom ÄVW ausschließlich der medizinische bzw. medizinverwandte Bereich berücksichtigt. Du bist nicht verpflichtet eine absolut fachfremde Tätigkeit auszuüben, wie dies bei der DRV von dir gefordert wird (Stichwort „Verweisung“)! Aus diesem Grund wird an dieser Stelle vom Versorgungswerk auch von einer Berufsunfähigkeit gesprochen und nicht von einer Erwerbsunfähigkeit. Weiterhin profitierst du im ärztlichen Versorgungswerk meist von einem Wegfall von Wartezeiten bzw. Mindestbeitragszeiten, um überhaupt Leistungen beziehen zu dürfen. Konkret: Mit dem Tag des Eintritts in das Versorgungswerk bist du abgesichert.
Demgegenüber stehen allerdings große Nachteile im Vergleich zur Erwerbsunfähigkeits-Vorsorge in der DRV! So kennt das ärztliche Versorgungswerk keine teilweise Berufsunfähigkeit bzw. gestaffelte Leistungsansprüche. Während die DRV dir also eine teilweise Rente zugesteht, wenn du bspw. eine Halbtags-Stelle noch ausüben könntest, würde das ÄVW dir erst bei Erfüllung der Regularien für eine volle Berufsunfähigkeit die Leistung genehmigen.
Exkurs: Unter Akademikern wird jeder 4. Berufstätige im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig – temporär oder dauerhaft. Mehr als 50% der Fälle sind zurückzuführen auf neurologische/psychische Erkrankungen (u.a. Burnout) sowie auf Erkrankungen des Bewegungs- und Skelettapparats (Rücken, Gelenke, etc.). Insbesondere im medizinischen Bereich sind die Risikofaktoren zahlreich und stark ausgeprägt: Stress, hohe Verantwortung und Schichtdienste werden ergänzt durch langes Sitzen, Stehen im OP oder Arbeit am Patienten.
Zudem gibt das ärztliche Versorgungswerk i.d.R. noch eine Hürde auf dem Weg zum Erhalt einer Berufsunfähigkeits-Rente vor, welche vielen betroffenen Medizinern besonders schwerfallen dürfte – die notwendige Rückgabe deiner Approbation!
Fazit: Besonders im Bereich der Absicherung gegen den Fall einer Berufsunfähigkeit hat das ÄVW große Schwächen und bietet nur mangelhaften Schutz. Dabei handelt es sich um einen häufigen Kritik-Punkt, welcher auch durch die Statistik bestätigt wird. Lediglich in rund 1% der Fälle kommt es tatsächlich zu einer Leistung durch das Ärztliche Versorgungswerk! Auch in diesem Bereich ist eine private Vorsorge – im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Absicherung – also dringend empfohlen.
Bist du Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, kommst du in den Genuss einer Reihe sogenannter „versicherungsfremder Leistungen“. Ein wichtiges Beispiel sind Kindererziehungszeiten. Diese kannst du dir als reguläre Verdienstzeiten anrechnen lassen. Dabei schreibt die DRV dir dieselben Rentenansprüche gut, welche du bei durchschnittlicher Einzahlung in das gesetzliche System erworben hättest – und zwar bis zu 3 Jahre! Die Boni welche du für die Elternzeit in Versorgungswerken erhältst sind – falls vorhanden –zumeist erheblich weniger ausgeprägt.
Was Versorgungswerken zudem vollständig fremd ist, sind Zuschüsse zur Krankenversicherung während deines Ruhestands. Unabhängig, ob du gesetzlich oder privat versichert bist, kommt dir als Mitglied der DRV durch ein Extrageld für deine Krankenversorgung eine finanzielle Entlastung zugute. Für deinen Ruhestand als Arzt musst du diesen Versorgungs-Punkt in deiner Finanzplanung hingegen voll berücksichtigen!
Die Ärztlichen Versicherungswerke sind sowohl bei der Finanzierung als auch Mittelverwendung auf sich selbst gestellt und nur sich selbst Rechenschaft schuldig. Während die gesetzliche Rentenversicherung auch vom Steuerzahler eine Subvention erhält, werden die Versorgungswerke ausschließlich durch die Beiträge ihrer Mitglieder ausgestattet. Zudem existiert von staatlicher Seite weder Kontrolle noch eine Haftung für den Fall, dass ein Versorgungswerk Insolvenz anmelden müsste.
Auch eine private übergeordnete Instanz, wie sie unter dem Namen „Protektor“ in der privaten Versicherungsbranche existiert, gibt es nicht. Dies bedeutet streng genommen, dass für deine eingezahlten Beiträge weniger Garantien gegeben sind als für Einzahlungen in die DRV oder gar eine private Altersvorsorge. Da zudem keine verpflichtenden Regelungen zu Auskunft und Transparenz vorgegeben sind, hast du teils auch nicht immer die Option die Situation deines zuständigen Versorgungswerkes sowie die Verwendung der Mittel in Erfahrung zu bringen.
Manche Kritiker sehen auch durch die Kombination von Niedrigzinsumfeld und der besonderen Demografie der ÄVW-Mitglieder inzwischen ein Risiko für die Institutionen. Schließlich stehen die Versorgungswerke besonders stark unter dem Einfluss des demografischen Wandels in Bezug auf die Langlebigkeit. Nicht nur gehören Ärzte zu einer Bevölkerungsgruppe, die ohnehin älter wird im Vergleich zum durchschnittlichen Bundesbürger. Auch steigt der Anteil der Frauen, die medizinisch praktizieren stetig an – und diese erreichen statistisch betrachtet ein nochmals höheres durchschnittliches Endalter als Männer. Auch bei den Ärztlichen Versorgungswerken gilt damit, dass die Anzahl der Leistungsempfänger stetig zunimmt und vom erwirtschafteten Kapital pro Mitglied immer länger gezehrt werden muss. Wird gleichzeitig nur noch wenig Rendite am Kapitalmarkt erzielt, könnten langfristig damit auch Anpassungen in Bezug auf Rentenalter und mehr notwendig werden.
Deine Beiträge, welche du an das Versorgungswerk abführen musst, entsprechen i.d.R. der Beitragshöhe an die DRV. Finanziell hat der Wechsel deines Sozialversicherers somit während der Berufstätigkeit und ohne Leistungsbezug keinen positiven oder negativen Effekt. Analog einem klassischen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis übernimmt bei angestellten Ärzten häufig der Arbeitgeber die Hälfte deines Beitrags. Bist du als Arzt hingegen freiberuflich tätig, musst du die Beiträge allein stemmen – dabei hast du übrigens auch stets einen einkommensunabhängigen Mindestbeitrag zu entrichten. Eine freiwillige Erhöhung deiner Beiträge ist zu jeder Zeit möglich.
In Zahlen: Die Beitragshöhe der DRV liegt derzeit bei 18,6%des Einkommens – und zwar solange, bis du die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erreichst. Übersteigst du das Limit, steigen deine Beträge dennoch nicht weiter an. Für das Jahr 2022 gibt die BBG ein monatliches Bruttoeinkommen von 7.050 EUR (alte Bundesländer) 6.750 EUR (neue Bundesländer) vor.
Mit der Zugehörigkeit zur Berufsgruppe der Mediziner erlangst du bereits automatisch den Status als Pflicht-Mitglied im ärztlichenVersorgungswerk. Sobald du deine Assistenz-Arzt Zeit beginnst, musst du dies daher dem für dich zuständigen Versorgungswerk, mitteilen. Es existieren mehrere! Entscheidend für die Feststellung in welchem der Werke du Mitglied wirst, ist der Standort deines Arbeitgebers.
Du erhältst folgend Anmeldeunterlagen und führst zukünftig Beiträge ab, die dir fortan auch Leistungen garantieren. Meist liegen den Dokumenten des Versorgungswerks zudem bereits die Unterlagen für deine optionale Befreiung aus dem gesetzlichen Rentensystem (DRV) bei. Die Befreiung lohnt bereits aus einem einfachen Grund: Du bezahlst sonst doppelt Beträge – davon einmal in ein für dich viel weniger ertragreiches System!
Tipp: Schnell sein lohnt sich! Deine Abmeldung setzt du idealerweise möglichst zeitnah nach Antritt deiner ärztlichen Tätigkeit um. Zwar kannst du dich mit Begründung, dass du bereits Teil eines Versorgungswerk bist, jederzeit aus der DRV abmelden. Doch bist du dann auch erst ab diesem Moment befreit von den Beträgen. Trittst du hingegen in den ersten drei Monaten deiner Arbeit als Arzt aus, gilt die Befreiung bereits ab Beginn des Beschäftigungs-Verhältnisses.
Was ist aber, wenn du bereits Beiträge in die DRV einbezahlt hast? Gerade unter Medizinern ist es weit verbreitet, dass vor oder während dem Studium gearbeitet wird – auch im Rahmen von sogenannten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs-Verhältnissen. Ein klassisches Beispiel ist die Überbrückung von Wartezeiten oder die Erlangung von Vorbildung durch eine medizinische Tätigkeit (GuK, NotSan etc.). Innerhalb der Ausbildung als auch einer darauf folgenden Berufsausübung werden Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Diese kannst du dir unter bestimmten Bedingungen allerdings wieder auszahlen lassen, wenn du dich aus dem System abmeldest.
Ob dir diese Option eingeräumt wird, hängt u.a. davon ab, wie lange du in Summe (Anzahl der Monate) in der DRV beitragspflichtig warst. Ab insgesamt 60 Monaten verlierst du das Recht deine Beiträge zurückzufordern. Ab diesem Moment erlangst du einen unwiderruflichen Rentenanspruch und du erhältst später Altersbezüge. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese zusammenhängend zustande kamen oder sich über einen längeren Zeitraumerstreckten – bspw. im Rahmen mehrerer kürzerer Beschäftigungen mit Unterbrechungen durch arbeitsfreie Zeiten. Es gibt dabei noch weitere Regelungen, welche berücksichtigt werden müssen. Zusätzlich kann durch die bereits geschilderte Anrechnungs-Option von Kindererziehungs-Zeiten in Einzelfällen auch ein Belassen der Beiträge Sinn machen, um folgend den Rentenanspruch zu erwerben.
Für die individuelle Entscheidung, über eine Rückforderung von Beiträgen, ist eine Beratung durch die Experten der DRV zu empfehlen. Kostenfreie Beratungs-Termine können in praktisch allen größeren Städten in Anspruch genommen werden.
Wenn du deinen Arbeitgeber bzw. Wohnort wechselst, gibt es einige Dinge für dich zu beachten. Fällt dein neuer Arbeitsort unter die Zuständigkeit einer anderen Ärztekammer musst du i.d.R. damit auch das Versorgungswerk wechseln. Was mit deinen bisherigen Beiträgen und erworbenen Ansprüchen bei dem zuvor zuständigen Versorgungswerk geschieht, hängt davon ab, ob ein sogenanntes „Überleitungsabkommen“ zwischen den betreffenden Institutionen existiert.
Falls ja, können deine erbrachten Leistungen in das neue Versorgungswerk übertragen werden. Falls nicht, so wirst du beitragsfrei im früheren Versorgungswerk und erhältst stets auch von dieser Institution deine verdiente Leistung, wenn es soweit ist – bspw. Altersrente oder Berufsunfähigkeits-Rente.
Wichtig: Wechselst du den Arbeitgeber, wirst du im Rahmen der Anmeldung als Arbeitnehmer automatisch auch wieder Mitglied in der DRV. Du musst dich also jedes Mal erneut auch wieder abmelden bzw. befreien lassen, wenn du nicht wieder in das gesetzliche System einbezahlen möchtest.
Wie du siehst, bist du durch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk, bezogen auf deine Altersvorsorge, im Vergleich der gesetzlichen Systeme besser aufgestellt. Ärzte stehen im Ranking der Ruhestandsbezüge zusammen mit Steuerberatern an der Spitze in Deutschland. Dennoch ergibt sich eine große Versorgungslücke zwischen letztem Netto während dem Berufsleben und zukünftigem Rentenbezug. Der gewünschte Lebensstandard im Alter ist damit i.d.R. kaum realisierbar!
In der Vorsorge für den Fall einer Berufsunfähigkeit gibt es Licht und Schatten: Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr praktizieren kannst, bist du zwar nicht gezwungen jeden anderen fachfremden Beruf auszuüben, doch sind die Hürden für eine Leistung hoch!
Die eigene Investition in eine private Altersvorsorge als auch eine Berufsunfähigkeits-Absicherung ist unerlässlich! In beiden Fällen lohnt ein früher Abschluss:
Wie viel Geld muss ich für meine Vorsorge einplanen? Mit wieviel Budget du hier rechnen solltest, ist stets eine individuelle Betrachtung. Ökonomisch und statistisch hat sich eine Investitions-Quote von ca. 30% des verfügbaren Einkommens als sinnvoll gezeigt. Diese Summe schließt allerdings auch weitere Investitionen für deine Ziele ein – wie bspw. Sparraten für eigene Immobilien oder größere Anschaffungen.
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